LÄNDERNOTARKASSE
ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Kostenprüfung

Die Kostenprüfung und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten stellen das umfangreichste Aufgabengebiet der Ländernotarkasse dar.

Hier werden etwa einzelne Notarstellen und deren Kostenrechnungsstellung in regelmäßigen Abständen geprüft. Diese Prüfung ist notwendiges Korrelat zu der Abgabenerhebung durch die Ländernotarkasse, die sich an den jeweils zu erzielenden Gebühren (Sollstellungsprinzip) orientiert. Die Prüfung erfolgt ebenfalls in Erledigung der Aufgabe der Prüfung, die sonst von der Dienstaufsicht vorgenommen wird, § 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO.

Die Ländernotarkasse beantwortet allen Notaren ebenfalls Anfragen auf dem Gebiet des Kostenrechts.

Weiter ist der Ländernotarkasse von den verschiedenen Landesjustizverwaltungen der neuen Bundesländer die Aufgabe übertragen worden, auf Anfrage durch Gerichte oder sonstige Behörden kostenrechtliche Gutachten zu erstellen (vgl. § 113 Abs. 5 BNotO).