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Die Ländernotarkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Zuständigkeit
für das Gebiet der Bundesländer Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Eine bundesgesetzliche Regelung hat die seit 1990 bestehende Ländernotarkasse
in § 113 Bundesnotarordnung (BNotO) erfahren; zuvor war die gesetzliche
Grundlage in § 39 der Verordnung über die Tätigkeit von
Notaren in eigener Praxis (VONot) niedergelegt.
Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Ländernotarkasse sind
in § 113 Abs. 3-5 und 17 BNotO, § 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz
(BBiG) geregelt. Durch die Einrichtung der Ländernotarkasse als
Anstalt des öffentlichen Rechts wird die Versorgung der Bevölkerung
mit überdurchschnittlich qualifizierten Juristen gefördert.
Die vielgestaltigen Aufgaben werden eigenverantwortlich durch die Berufsträger,
allein auf der Grundlage der Abgabenerhebung von den Notaren und ohne
jegliche Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wahrgenommen. Die
Idee staatsferner Selbstverwaltung wird so beispielhaft erfüllt.
Die Ländernotarkasse gehört der Landesverwaltung des Freistaates
Sachen an. Der Dienstsitz ist Leipzig; die Ländernotarkasse untersteht
der Rechtsaufsicht des Justizministeriums des Freistaates Sachsen, das
diese Aufsicht nach näherer Vereinbarung mit den Justizverwaltungen
der Bundesländer im Tätigkeitsgebiet der Ländernotarkasse
ausübt.
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