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Die Ländernotarkasse
Die Ländernotarkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Zuständigkeit für das Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Ländernotarkasse fördert durch ihre Tätigkeit die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen der Notarinnen und Notare und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege.
Die Finanzierung der Ländernotarkasse erfolgt ausschließlich auf Grund der von den Notarinnen und Notaren erhobenen Abgaben und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel. Die Ländernotarkasse ist damit ein anschauliches Beispiel für eine gut funktionierende und unabhängige Selbstverwaltung.
Die Ländernotarkasse gehört der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen an. Ihr Dienstsitz ist Leipzig. Die Ländernotarkasse untersteht der Rechtsaufsicht des Justizministeriums des Freistaates Sachsen, das diese Aufsicht nach näherer Vereinbarung mit den Justizverwaltungen der Bundesländer im Tätigkeitsgebiet der Ländernotarkasse ausübt (§ 113 Abs. 2 BNotO).