Kostenprüfung

 

Die Kostenprüfung und alle damit zusammenhängende Tätigkeiten stellen das umfangreichste Aufgabengebiet der Ländernotarkasse dar.

Alle Notarstellen in den neuen Bundesländern und deren Kostenrechnungsstellung werden in regelmäßigen Abständen geprüft. Diese in anderen Bundesländern z. T. von der Dienstaufsicht vorgenommene Prüfung (§ 93 Abs. 3 Satz 4 BNotO) sichert die gesetzlich angeordnete gleichmäßige Erhebung und den tatsächlichen Einzug der Notarkosten.

Die Ländernotarkasse beantwortet allen Notaren ebenfalls Anfragen auf dem Gebiet des Kostenrechts. Sie wird in allen Verfahren mit Streit über Notarkostenrechnungen von den Gerichten gehört (§ 127 GNotKG).

Weiter ist der Ländernotarkasse von den verschiedenen Landesjustizverwaltungen der neuen Bundesländer die Aufgabe übertragen worden, auf Anfrage durch Gerichte oder sonstige Behörden kostenrechtliche Gutachten zu erstellen (vgl. § 113 Abs. 5 BNotO).